der BFI Mobile GmbH & Co. KG
Allgemeines
Besonderer Hinweis für Kunden im Internet:
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und an Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle auf dieser Website genannten Preise verstehen sich daher zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).
Die Lieferung, Leistung und Angebote der BFI Mobile GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. An die Verpflichtung aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der BFI Mobile GmbH & Co. KG-Kunden gebunden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die BFI Mobile GmbH & Co. KG sie schriftlich bestätigt. Die Angestellten der BFI Mobile GmbH & Co. KG sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
Angebot und Vertragsschluss
Angebote der BFI Mobile GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der BFI Mobile GmbH & Co. KG. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie z.B. Datenblätter, Abbildungen und Zeichnungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich gegenteilig gekennzeichnet. Die BFI Mobile GmbH & Co. KG behält sich Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der BFI Mobile GmbH & Co. KG zugängig gemacht werden. Sämtliche Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgelöst wird unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.
Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die BFI Mobile GmbH & Co. KG an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von der BFI Mobile GmbH & Co. KG genannten Preise. Alle Preise verstehen sich ab Lager Kiel zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise für Geräte schließen die Kosten für die übliche Verpackung ein. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet, dies gilt insbesondere für besondere Verpackungen sowie sämtliche Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Transportversicherungen werden auf Wunsch zu Lasten des Vertragspartners abgeschlossen. Installationskosten sind nur inbegriffen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungszeit, Leistungsort
Die von der BFI Mobile GmbH & Co. KG genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. An verbindlich vereinbarten Lieferdaten ist die BFI Mobile GmbH & Co. KG nur gebunden, wenn der Vertragspartner sämtliche von ihm zu stellenden Unterlagen, Genehmigungen usw. zu dem vereinbarten Zeitpunkten vollständig vorlegt, die für die Aufstellung erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat und sämtliche Vertragsbedingungen einhält. Nicht zu vertreten hat die BFI Mobile GmbH & Co. KG Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen; hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Personalmangel, Streik, Aussperrung, Mangel an Beförderungsmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten der BFI Mobile GmbH & Co. KG oder deren Unterlieferanten eintreten. Ereignisse dieser Art berechtigen die BFI Mobile GmbH & Co. KG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Käufer nach Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sofern die BFI Mobile GmbH & Co. KG verbindlich zugesagte Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in der Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen. Die BFI Mobile GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Erfüllungsort ist Kiel.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der BFI Mobile GmbH & Co. KG verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der BFI Mobile GmbH & Co. KG unmöglich wird geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Gewährleistung
Der Vertragspartner ist zur unverzüglichen Abnahme und Kontrolle aller Lieferungen und Teillieferungen verpflichtet. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Bei Installation durch die BFI Mobile GmbH & Co. KG hat der Besteller bis zum Zeitpunkt der Lieferung alle notwendigen Voraussetzungen für die Installation und Endtests zu schaffen und dem Personal der BFI Mobile GmbH & Co. KG die notwendige Installationsumgebung für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn alle wesentlichen Funktionen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen während der Endtests ohne Beanstandung ausgeführt werden. Hat der Besteller versäumt, die Voraussetzung für die Endtests zu schaffen, so dass diese nicht ausgeführt werden können, so gilt die Abnahme mit der Lieferung als erfolgt. Nimmt der Vertragspartner eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz jeden Schadens verpflichtet. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche schriftlich zu rügen; Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb der vertraglich vereinbarten Gewährleistungszeit anzumelden. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, 180 Tage auf Teile. Ausgenommen von jeder Garantie sind Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation und Benutzung durch den Vertragspartner oder auf nicht autorisierte Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückzuführen sind. Für gelieferte Gegenstände, die die BFI Mobile GmbH & Co. KG von dritter Seite bezogen hat, beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der der BFI Mobile GmbH & Co. KG gegen den Lieferanten der Gegenstände zustehende Ansprüche. Die BFI Mobile GmbH & Co. KG kann die Annahme zurückgelieferter Produkte verweigern, sofern keine fristgerechte schriftliche Mängelrüge vorliegt und keine Gelegenheit gegeben wurde, den geltend gemachten Mangel oder Schaden zu überprüfen, Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge oder beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft erfolgt nach Wahl der BFI Mobile GmbH & Co. KG eine Reparatur beim Vertragspartner oder bei der BFI Mobile GmbH & Co. KG, oder vollständiger oder teilweiser Ersatz des Liefergegenstandes. Sollte sich bei einer Reparatur beim Vertragspartner herausstellen, dass die BFI Mobile GmbH & Co. KG keine Gewährleistungspflicht trifft, so hat der Vertragspartner die entstandenen Kosten zu ersetzen. Falls die BFI Mobile GmbH & Co. KG Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, gleich welchen Rechtsgrundes, insbesondere Schadensersatzansprüche, auch bezogen auf Folgeschäden und -kosten sind ausgeschlossen. Die BFI Mobile GmbH & Co. KG haftet nicht für Erfüllungs- und Entrichtungsgehilfen. Die BFI Mobile GmbH & Co. KG übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass Liefergegenstände für die vom Vertragspartner vorgesehene Verwendung geeignet sind.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo- ) Forderungen, die die BFI Mobile GmbH & Co. KG gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen den Vertragspartner jetzt oder Künftig zustehen; werden der BFI Mobile GmbH & Co. KG die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum der BFI Mobile GmbH & Co. KG. Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für die BFI Mobile GmbH & Co. KG als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung. Erlischt das (Mit-) Eigentum der BFI Mobile GmbH & Co. KG mbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die BFI Mobile GmbH & Co. KG mbH übergeht. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum der BFI Mobile GmbH & Co. KG unentgeltlich. Ware, an der der BFI Mobile GmbH & Co. KG (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechnungsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die BFI Mobile GmbH & Co. KG ab. Die BFI Mobile GmbH & Co. KG ermächtigt ihn widerruflich, die an die BFI Mobile GmbH & Co. KG abgetretene Forderung für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der BFI Mobile GmbH & Co. KG wird der Vertragspartner der BFI Mobile GmbH & Co. KG gegenüber die Abtretung offen legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf die Eigentumsverhältnisse aufmerksam machen und der BFI Mobile GmbH & Co. KG unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Vertragspartner. Bei vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners - insbesondere Zahlungsverzug - ist die BFI Mobile GmbH & Co. KG berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder ggf. Abtretungen der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die BFI Mobile GmbH & Co. KG liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
Zahlung
Zahlungen an die BFI Mobile GmbH & Co. KG sind, auch bei Teillieferungen, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten, es sei denn, die Zahlungsmodalitäten wurden schriftlich anders vereinbart. Die BFI Mobile GmbH & Co. KG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen der Vertragspartners, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen .Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die BFI Mobile GmbH & Co. KG berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die BFI Mobile GmbH & Co. KG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks, Wechseln und anderen Anweisungspapieren gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn diese Papiere eingelöst sind. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die BFI Mobile GmbH & Co. KG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der BFI Mobile GmbH & Co. KG andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist die BFI Mobile GmbH & Co. KG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn bereits Schecks angenommen wurden. Die BFI Mobile GmbH & Co. KG ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, nur berechtigt, wenn die BFI Mobile GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Das gilt auch für den Fall, dass Mängelrügen geltend gemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der BFI Mobile GmbH & Co. KG einverstanden.
Konstruktionsänderungen
Die BFI Mobile GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Eine Verpflichtung, diese Änderung auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen, besteht hingegen nicht.
Gewerbliche Schutzrechte
Sollte ein Dritter dem Vertragspartner die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich eines Liefergegensandes geltend machen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, die BFI Mobile GmbH & Co. KG sofort zu verständigen. Es steht der BFI Mobile GmbH & Co. KG mbH frei, gegebenenfalls mit Unterstützung des Vertragspartners, aber auf eigene Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Rechtsstreit zu führen. Eine Haftung für Patentverletzungen übernimmt die BFI Mobile GmbH & Co. KG nicht. Sind die Liefergegenstände nach Entwürfen oder Anweisungen des Vertragspartners gebaut worden, so hat der Vertragspartner die BFI Mobile GmbH & Co. KG von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die Aufgrund der Verletzung von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen. Bei Verpflichtungen steht es der BFI Mobile GmbH & Co. KG frei, wahlweise die erforderlichen Lizenzen zu beschaffen oder dem Vertragspartner einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung zu stellen, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand den Verletzungsvorwurf beseitigen.
Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die der BFI Mobile GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Exportklausel
Dem Vertragspartner ist bekannt, dass im Hinblick auf einen Re-Export der Liefergegenstände Beschränkungen bestehen und behördliche Genehmigungen erforderlich sein können. Für Re-Exporte bestimmter Liefergegenstände aus dem Ursprungland USA gelten besondere Bestimmungen des US Department of Commerce. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn in dem Liefergegenstand bestimmte Komponenten mit Herkunft aus den USA integriert sind. Beabsichtigt der Vertragspartner, Liefergegenstände aus dem Land, in das nach dem Vertrag von der BFI Mobile GmbH & Co. KG geliefert worden sind, wieder zu exportieren, so ist er neben einer entsprechenden Information an die BFI Mobile GmbH & Co. KG verpflichtet, sich bei den zuständigen Behörden zu informieren, unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dies möglich und zulässig ist. Ansprüche gegenüber der BFI Mobile GmbH & Co. KG bestehen nicht.
Abtretungsverbot
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Rechte aus Verträgen mit der BFI Mobile GmbH & Co. KG ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
Software
In Bezug auf die zugesicherten Eigenschaften der von der BFI Mobile GmbH & Co. KG gelieferten Software gelten ergänzend die entsprechenden Lizenzbedingungen der Hersteller.
Projekte und BFI - Software
Alle Urheberrechte an Softwareprojekten bleiben der BFI Mobile GmbH & Co. KG vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung der BFI Mobile GmbH & Co. KG auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits im Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird. Bei BFI - Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der BFI Mobile GmbH & Co. KG. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch die BFI Mobile GmbH & Co. KG durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der BFI Mobile GmbH & Co. KG und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Klagen im Wechsel- oder Scheck- Prozess. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bestimmungen über Leistungen und Lieferungen der Elektroindustrie. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt auch für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
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Zuletzt geändert: 1. Januar 2011















